Die Schwierigkeit des Prozesses ist für ein Einspracheverfahren ebenfalls als gering zu bezeichnen, zumal im vorliegenden Fall keine besonderen Schwierigkeiten erkennbar sind. Rechtsanwalt B.________ geht von einem durchschnittlich gebotenen Zeitaufwand aus, nach Auffassung des Gerichts ist er lediglich gering. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Verteidigung über 4 Arbeitstage (insgesamt 38 h bei einem Stundenansatz von CHF 280.00) an diesem Fall gearbeitet haben soll, die Unterzeichnende jedoch knapp einen Tag. Es handelt sich um einen klaren Sachverhalt, der Fall bringt rechtlich nicht viel Aufwand bzw. Schwierigkeiten.