Mangels Angabe des Zeitaufwandes in der Honorarnote kann die Gebotenheit der einzelnen Aufwände wie Aktenstudium, Besprechungen, Vorbereitung der Hauptverhandlung etc. durch das Gericht nicht nachvollziehbar beurteilt werden. Die Bedeutung der Streitsache ist für die Klienten und Klientinnen der Anwaltschaft stets gross, jedoch ist ein objektiver Massstab heranzuziehen. Aus objektiver Sicht handelt es sich vorliegend nicht um eine bedeutende Streitsache, sondern um eine Bagatelle, die daher auch mit einem Strafbefehl erledigt werden konnte und lediglich aufgrund der Einsprache den Weg ans Gericht fand.