_ reichte anlässlich der Hauptverhandlung vom 05.05.2021 eine Kostennote im Umfang von CHF 10'708.30 Honorar, CHF 200.00 Zuschläge (1/2 Reisetage), CHF 161.80 Auslagen/Spesen und CHF 852.40 MwSt. ein (pag. 333 f.). Es wurde unterlassen, eine praxisübliche detaillierte Honorarnote einzureichen, aus welcher die einzelnen Aufwendungen und Stundenangaben ersichtlich sind. Einzig wird der Ausschöpfungsgrad von 42% angegeben sowie, dass der gebotene Zeitaufwand, die Schwierigkeit und die Bedeutung der Sache gemäss Art. 41 KAG durchschnittlich seien.