kräftig freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 1'525.00 für die erlittenen wirtschaftlichen Einbussen aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren und einer Genugtuung von CHF 200.00 für die besonders schweren Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse. Rechtskräftig ist schliesslich die Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2'420.00 an den Kanton Bern sowie die Verfügung betreffend Herausgabe des beschlagnahmten Geldbetrages von CHF 200.00 nach Rechtskraft des Urteils.