Frau A.________ beantragt folgende Abänderungen des Urteils vom 5. Mai 2021 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland 8. die Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte im Strafverfahren sei gemäss eingereichter Kostennote auf CHF 10'708.30 Honorar, CHF 200.00 Zuschläge (1/2) Reisetag. CHF 161.80 Auslagen/Spesen und MwSt. von CHF 852.40 festzusetzen. unter Auferlegung der entsprechenden Verfahrenskosten an den Kanton Bern. 9. Das Honorar des Verteidigers im Berufungsverfahren sei gemäss einzureichender Kostennote zu bestimmen.