Es sei festzustellen, dass das Urteil vom 5. Mai 2021 des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland, Einzelgericht, insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. das Strafverfahren gegen Frau A.________ wegen Widerhandlung gegen das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten, angeblich begangen am 9. März 2018 in C.________, .________ D.________, wegen Verjährung (Art. 109 StGB) eingestellt wurde (Ziff. I.);