Am 2. Dezember 2021 wurde der Berufungsführerin die geänderte Kammerzusammensetzung bekannt gegeben (pag. 407 f.). Mit Eingabe vom 15. Dezember 2021 reichte Rechtsanwalt B.________ seine Honorarnote für das oberinstanzliche Verfahren zu den Akten (pag. 410 ff.). 3. Oberinstanzliche Anträge der Berufungsführerin Rechtsanwalt B.________ stellte namens und auftrags der Berufungsführerin die folgenden Anträge (pag. 399 f.; Hervorhebungen im Original): 2 A.