Verfügungen getroffen (pag. 339 ff.). 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 17. Mai 2021 fristgerecht die Berufung an (pag. 346). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 22. Juli 2021 und wurde mit Verfügung vom gleichen Tag zugestellt (pag. 365). Mit Eingabe vom 12. August 2021 erklärte A.________ (nachfolgend Berufungsführerin) form- und fristgerecht die Berufung, wobei das erstinstanzliche Urteil einzig hinsichtlich der Entschädigung für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte angefochten wurde (pag.