______ wurde freigesprochen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz durch Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung, unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 6'420.85 für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte, einer Entschädigung von CHF 1'525.00 für die wirtschaftlichen Einbussen, die ihr aus der notwendigen Beteiligung am Strafverfahren entstanden sind, sowie einer Genugtuung von CHF 200.00 für die besonders schweren Verletzungen ihrer persönlichen Verhältnisse (ein Tag Polizeihaft).