Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. April 2021 (Einzelgericht) insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als das Strafverfahren gegen A.________ wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe, angeblich begangen in der Zeit vom 12. Mai 2017 bis am 30. Juni 2017 in D.________ zum Nachteil der Stadt D.________, ohne Ausscheiden von Verfahrenskosten und ohne Ausrichten einer Entschädigung eingestellt wurde. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. des versuchten Betrugs, begangen in der Zeit vom 27. Januar 2012 bis am 14. Juni 2013 in E.________ zum Nachteil der C.________;