VI. Verfügungen 23. Biometrische erkennungsdienstliche Daten Es ist zu verfügen, dass dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst die Zustimmung zur Löschung der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt wird (Art. 17 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 22 VII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.