22.2 Obere Instanz Für die Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ mit Honorarnote vom 29. März 2022 einen Aufwand von insgesamt 33 Stunden sowie Auslagen von CHF 120.90 geltend (pag. 876 ff.), was inklusive MWST einem amtlichen Honorar von total CHF 7'238.40 entspricht. Für diese Entschädigung beruft sich Rechtsanwalt B.________ somit auf einen Aufwand, welcher gleich hoch ist wie der vorinstanzlich zugestandene, was der Kammer deutlich übersetzt erscheint. Sowohl der gebotene Zeitaufwand als auch die Schwierigkeit des Prozesses waren überschaubar;