22. Amtliche Entschädigung 22.1 Erste Instanz Für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt B.________ wird die Entschädigung wie bereits von der Vorinstanz und gestützt auf die Honorarnote vom 8. April 2021 (pag. 728 ff.), welche zu keinen Beanstandungen Anlass gibt, auf CHF 7'557.65 festgesetzt. Rechtsanwalt B.________ ist durch den Kanton Bern mit CHF 7'557.65 zu entschädigen. Es wird festgestellt, dass diese Entschädigung bereits ausbezahlt wurde (pag. 762).