Diese sehen für eine Person, die während eines Jahres Nebenverdienste der entsprechenden Sozialbehörde nicht mitteilt, eine Busse von in der Regel 10 % des verschwiegenen Betrags vor (S. 48 der Richtlinien). Macht sich die Person des Betrugs schuldig, sehen die Richtlinien eine Strafe von 120 Strafeinheiten vor, wenn der Täter wortreich und überzeugend eine Person zu einem Darlehen von CHF 20'000.00 überredet, obwohl er annimmt, dass er wegen seiner grossen Verschuldung den Betrag nie wird zurückzahlen können (S. 44 der Richtlinien). Erhöhend / mindernd zu berücksichtigen sind Deliktsbetrag und Deliktsdauer (S. 44 i.V.m.