ein Schaden entstanden ist. Fakt ist, dass der Beschuldigte im Zeitpunkt der Auszahlung der Sozialleistungen die dafür erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt hat. Indem er der Stadt D.________ trotzdem das Erfüllen dieser Bedingungen vorspiegelte, motivierte er sie zur Auszahlung von Sozialleistungen, die er nicht hätte erhalten sollen, wodurch sich die Stadt D.________ am Vermögen schädigte (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6S.47/2003 vom 30. Oktober 2003 E. 2.3.2).