_ habe gleich nach Eingang des Antrags des Beschuldigten die Strafklägerin kontaktiert. Dabei habe sie von der Strafklägerin Auskunft über den Stand des IV-Verfahrens erhalten, indem sie darüber informiert worden sei, dass schon viele Untersuchungen gemacht worden seien und mit einem IV-Entscheid in nächster Zeit gerechnet werden könne. Darüber hinaus habe die Strafklägerin durchblicken lassen, dass es «sicher in Richtung einer IV-Rente» gehe. Frühestens mit Vorbescheid der Strafklägerin betreffend die Ablehnung des Leistungsgesuchs vom 16. Januar 2015 habe die Stadt D.___