Träfe zu, was die Verteidigung vorbringt, wäre das Gegenteil zu erwarten gewesen, nämlich, dass K.________ zu Beginn der Einvernahme nervös gewirkt, sich diese Nervosität im Laufe der Einvernahme aber tendenziell gelegt hätte (und nicht umgekehrt). Der klare Strukturbruch im Aussageverhalten von K.________ wirft zudem auch Fragen bezüglich der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen auf. Nach dem Gesagten hat die Kammer keine Zweifel, dass der Beschuldigte gegenüber den Behörden das Ausmass der Einschränkung seines Sehvermögens völlig übertrieben dargestellt hat. Der Anklagesachverhalt ist damit erstellt.