2017 selbstsicher auf und antwortete gradlinig auf die gestellten Fragen (vgl. pag. 183 ff.), wurde dann aber ab Vorhalt der Videosequenzen plötzlich verlegen (pag. 191 Z. 429), wusste nicht, was sie antworten sollte (pag. 193 Z. 498 ff.) und wich den gestellten Fragen entweder aus (pag. 191 Z. 421 ff.) oder verwies auf den Beschuldigten (pag. 194 Z. 569 f.). Träfe zu, was die Verteidigung vorbringt, wäre das Gegenteil zu erwarten gewesen, nämlich, dass K.________ zu Beginn der Einvernahme nervös gewirkt, sich diese Nervosität im Laufe der Einvernahme aber tendenziell gelegt hätte (und nicht umgekehrt).