10 zudem verschiedentlich Widersprüche zu den Aussagen der Ehefrau des Beschuldigten, K.________, ersichtlich. Soweit die Verteidigung diese auf eine angebliche «Nervosität» von K.________ zurückführen will, ist ihr entgegenzuhalten, dass K.________ zwar tatsächlich teilweise unsicher wirkte, dies jedoch erst, als ihr die Videosequenzen ihres Ehemannes vorgehalten wurden, die ihren vorangehenden Aussagen zu dessen Behinderung widersprachen. So trat sie zu Beginn der Einvernahme vom 12. Juli 2017 selbstsicher