Nach dem verrichten [recte: Verrichten] des Geschäftes habe A.________ dem Protokollführer mitgeteilt, dass er fertig sei, dies ohne vorher die Spülung betätigt zu haben oder nach dem Türgriff gesucht zu haben. Erst als ihm mitgeteilt wurde, dass er demzufolge rauskommen könne, folgte er dieser Weisung selbstständig.