eingang 20 Meter zu einem stehenden Fahrzeug und wieder zurück rannte und vor dem Betreten seines Hauses noch den Briefkasten kontrollierte, er beim Einkauf problemlos den PIN-Code seiner Kreditkarte eintippen konnte und er ohne Hilfestellung oder Blindenstock auf schnee- und eisbedeckten Gehwegen gehen konnte. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung handelte es sich bei den Angaben des Beschuldigten auch nicht bloss um seine subjektive Wahrnehmung, die für ihn so richtig gewesen sei.