So ist mit seinen Behauptungen, praktisch blind zu sein, den Arbeitsweg von D.________ nach E.________ nicht alleine zurücklegen zu können, Mühe beim Wechsel der Räumlichkeiten bei der Arbeitsstelle und bei sich zu Hause zu haben und regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter in der alltäglichen Verrichtung – namentlich beim An-/Auskleiden (Bereitlegen der Kleider, teilweise Hilfe beim Schliessen von Knöpfen und Reissverschlüssen), beim Essen (Nahrungsmittel in mundgerechte Stücke zerkleinern), bei der Körperpflege (Rasur und Unterstützen beim Baden/Duschen) sowie bei der Fortbewegung (Begleitung im