8 er seine Blindheit aus Scham bestmöglich habe kaschieren wollen. Die Abweichungen in den Aussagen des Beschuldigten und seiner Ehefrau seien der Nervosität der letzteren geschuldet (pag. 845 f.). Bezüglich der Anschuldigung z.N. der Stadt D.________ bringt die Verteidigung vor, die Stadt D.________ habe keineswegs lediglich auf die Aussagen des Beschuldigten vertraut. Sie habe auch Arztberichte eingeholt und Abklärungen bei der C.________ vorgenommen. Ferner lägen keine genauen Notizen über die Aussagen des Beschuldigten vor.