Zudem gebe er kulturell bedingt nur ungern Schwäche zu und er sei niedergeschlagen gewesen, weil er seinen vormaligen Beruf, in welchem er gerne tätig gewesen sei, nicht mehr habe weiterführen können. Daraus lasse sich nicht ableiten, er habe seine Sehkraft wider besseren Wissens und im Rahmen einer eigentlichen Inszenierung völlig übertrieben dargestellt. Auch der Beschuldigte habe bestätigt, dass