_ habe angegeben, dass bei geeigneten Tätigkeiten, die keine Anforderungen an ein gutes Sehvermögen stellen bzw. ein räumliches Sehvermögen verlangen würden, keine verminderte Leistungsfähigkeit bestehe. Dr. med. H.________ habe angegeben, die Symptomatik sei zum Teil recht demonstrativ und bewusstseinsnah und wäre bei Aufbringen von gutem Willen und ehrlicher Kooperationsbereitschaft zu einem Grossteil zu überwinden, wie die Videoaufnahmen der Observation dies auch eindrücklich belegen würden. Schliesslich hielt die Vorinstanz fest, dass sich Widersprüche zwischen den Aussagen des Beschuldigten und denjenigen seiner Ehefrau