So habe med. pract. G.________ in ihrem Untersuchungsbericht diverse Inkonsistenzen und Widersprüche aufgelistet und sei zum Schluss gekommen, dass sich «aufgrund von Inkonsistenzen Zweifel bezüglich der subjektiv hohen Ausprägung der Sehschwäche» ergäben. Die Augenklinik des Universitätsspitals I.________ habe angegeben, dass bei geeigneten Tätigkeiten, die keine Anforderungen an ein gutes Sehvermögen stellen bzw. ein räumliches Sehvermögen verlangen würden, keine verminderte Leistungsfähigkeit bestehe.