hause sein könne, da er gegen eine Wand gehen könnte und dass er stets von einer Begleitperson geführt werden müsse. In den Einkaufszentren und Modegeschäften habe mehrfach festgestellt werden können, wie es ihm möglich gewesen sei, sehr gezielt und ohne Probleme Handlungen vorzunehmen, wie beispielsweise das Bezahlen mit Kleingeld oder mit Karte unter Eingabe einer PIN, die Entgegennahme von Wechselgeld / Quittungen, das Verpacken von Einkäufen in Tragtaschen, die Bedienung seines Mobiltelefons, das Entsorgen von Abfall und die Entnahme der Post aus dem Briefkasten.