II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Anklagesachverhalt Dem Beschuldigten wird mit Anklageschrift vom 14. Januar 2020 im Wesentlichen vorgeworfen, gegenüber der Strafklägerin und der Stadt D.________ die Einschränkung seiner Sehkraft völlig übertrieben dargestellt zu haben, um so eine vollumfängliche IV-Rente und Hilflosenentschädigung (= Strafklägerin) bzw. Sozialhilfe (= Stadt D.________) zu erhalten. Bezüglich der Strafklägerin seien die Leistungen aufgrund umfassender Abklärungen letztlich ausgeblieben. Die Stadt D._____