6.4 Würdigung durch die Kammer Für systematische private Observationen im Strafprozess besteht keine gesetzliche Grundlage. Eine derartige Observation verletzt Art. 8 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101), Art. 13 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV; SR 101) und Art. 196 Bst. a StPO und ist daher unzulässig (BGE 143 IV 387 E. 4.2). Daraus folgt jedoch nicht, dass die rechtswid-