4. Anträge der Parteien Der Beschuldigte stellte in seiner schriftlichen Berufungsbegründung vom 5. November 2021 folgende Anträge (pag. 842): 1. Das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 8. April 2021 (PEN 20 32) sei aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei freizusprechen. 3. Die Verfahrenskosten sowohl des erstinstanzlichen Verfahrens sowie des Berufungsverfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Allfällige Kosten der Strafklägerin seien der Strafklägerin aufzuerlegen.