I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 8. April 2021 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Einzelgericht, nachfolgend Vorinstanz) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter) wegen unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe ein, wofür es weder Kosten noch eine Entschädigung ausschied (pag. 753, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Demgegenüber sprach die Vorinstanz den Beschuldigten schuldig des Betrugs, versucht begangen in der Zeit vom 27. Januar 2012 bis am 14. Juni 2013 in E._____