- dem Staatssekretariat für Migration (SEM; Dispositiv vorab, Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Bundesamt für Justiz der Bundesrepublik Deutschland, Bonn (nur auszugsweise Dispositiv betreffend Beschuldigten 2, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 1. April 2022 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 18. Oktober 2022) Der Präsidentin i.V.: