nachforderbarer Betrag CHF 2’073.25 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin H.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'460.05 (bereits vollständig ausbezahlt). C.________ hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 6'460.05 zurückzuzahlen und Rechtsanwältin H.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 2'073.25, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).