2. C.________ in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel verurteilt wurde 2.1. zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde. 2.2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'200.00 (Anteil Gebühren Untersuchung CHF 2'100.00; Anteil Gebühren Gericht CHF 1'600.00.00; Anteil Gebühren Auftritt Staatsanwaltschaft CHF 500.00) und Auslagen Untersuchung von CHF 832.30, insgesamt bestimmt auf CHF 5'032.30. II.