Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 8. April 2021 gegen C.________ in Rechtskraft erwachsen ist, soweit 1. C.________ schuldig erklärt wurde der Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 15.11.2020 – Ende November 2020 in M.________ (Ortschaft) und L.________ (Ortschaft) durch Erwerb, Besitz und Konsum einer unbestimmten Menge Heroin und Kokain.