53 3. Betreffend A.________ weiter verfügt wurde, dass die sich beim KTD befindende beschlagnahmte Waffe Pistole SIG-Sauer P229 mit zwei Magazinen und die sich beim KTD befindenden 70 Patronen 9mm Lugar zur Vernichtung eingezogen werden (Art. 69 StGB). II. A.________ wird in Anwendung der Artikel 66a Abs. 1 Bst. c StGB, 426 Abs. 1 und 428 Abs. 1 StPO verurteilt: 1. Zu einer Landesverweisung von 5 Jahren. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1’000.00 (insgesamt bestimmt auf CHF 4’000.00). III.