2. A.________ in Anwendung der einschlägigen Gesetzesartikel verurteilt wurde 2.1. zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten, wobei die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 99 Tagen im Umfang von 99 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet wurden und festgestellt wurde, dass die Strafe am 18.03.2021 vorzeitig angetreten worden ist. 2.2. zu einer Geldstrafe von 68 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'040.00. 2.3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 2 Tage festgesetzt wurde.