Zusammenfassend ist eine Landesverweisung auszusprechen. Die Dauer ist angesichts des noch leichten Tatverschuldens auf das Minimum, namentlich auf 5 Jahre, festzulegen. Der Beschuldigte 2 ist demzufolge für die Dauer von 5 Jahren des Landes zu verweisen (Art. 66a Abs. 1 Bst. c StGB). 48 VI. Kosten und Entschädigung