Gemäss dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamtes O.________ (Ortschaft) vom 21. Februar 2022 (pag. 629 ff.) weist der Beschuldigte 2 Schulden auf. Auch ist er mehrfach, teilweise einschlägig, vorbestraft (pag. 333 ff., vgl. auch Erwägungen zu den Täterkomponenten E. IV.17.3 oben). Dem Leumundsbericht vom 2. März 2022 ist sodann zu entnehmen, dass der Beschuldigte 2 per Ende November 2021 an einen unbekannten Ort weggezogen ist (pag. 618). Aus der seitens der Kammer vorgenommenen Adressabklärung bei der Stadt Q.________ (Ortschaft) resultierte, dass er seit dem 25. Januar 2022 an der