20.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 20.2.1 Vorbringen seitens des Beschuldigten 2 Die Verteidigung des Beschuldigten 2 beantragte erst- sowie auch zweitinstanzlich einen Schuldspruch wegen Nötigung und hielt entsprechend fest, dass bei dieser Ausgangslage mangels einer Katalogtat eine obligatorische Landesverweisung ausgeschlossen sei. Bezüglich einer fakultativen Landesverweisung sei insbesondere darauf hinzuweisen, dass sich der Beschuldigte 2 als EU-Bürger auf das FZA berufen könne. Das Vorgefallene rechtfertige nicht, von einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auszugehen.