Nach eigenen Angaben hat der Beschuldigte 1 eine Lehre als Zahntechniker abgebrochen und später eine Lehre als Automechaniker abgeschlossen (pag. 88, pag. 215). Er verfügt damit über eine solide Grundausbildung. Dem Beschuldigten kann zugemutet werden, dass er nach seiner Entlassung aus der Haft in seinem Heimatland Italien Fuss fassen und in seinem Berufsfeld als Automechaniker eine Anstellung finden wird. Insbesondere ist er mit der italienischen Sprache vertraut. Zudem gab er selber an, sich eine Arbeitsstelle im Hafen von Genua als Maschinenschlosser suchen zu wollen (pag. 659 Z. 32 ff.)