Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. März 2022 gab er weiter zu Protokoll, daraufhin zu arbeiten, bei Austritt nicht mehr von Medikamenten abhängig zu sein. Derzeit nehme er nur noch Herz- und Schlaftabletten (pag. 655 Z. 31 ff., pag. 660 Z. 28). Zur Suchtproblematik äusserte er sich dahingehend, seit 16 Monaten nicht mehr substituiert zu sein (pag. 655 Z. 43 f., pag. 656 Z. 1 f., pag. 660 Z. 28 f.). Gegensätzliches geht auch aus dem Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt Thorberg vom 22. März 2022 nicht hervor (pag. 638 ff.). Der Beschuldigte 1 ist demnach nicht zwingend auf die medizinische