43 akten (pag. 219) ist weiter erkennbar, dass der Beschuldigten 1 seit einer Abmeldung per 31. Dezember 2018 nicht mehr über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Zuvor wurde der Beschuldigte 1 von der Gemeinde I.________ (Ortschaft) mit Sozialhilfe in der Höhe von CHF 8'597.40 unterstützt (vgl. Protokollauszug der 8. Sitzung vom 25. Februar 2019 des Gemeinderats I.________ (Ortschaft); pag. 219). Zudem ist der Beschuldigte 1 hoch verschuldet (pag.