Er könne nicht einmal richtig Italienisch schreiben. Es werde viel schwieriger in Italien, weil er nicht wüsste wohin, aber er werde das schlussendlich packen (pag. 659 Z. 13 ff.). Auf Frage nach seiner in Italien lebenden Schwester gab der Beschuldigte 1 weiter an, die T.________, sei seine Schwester. Sie hätten sich nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1997 verstritten und seither habe er kein einziges Mal mehr mit ihr gesprochen. Es sei der letzte Ort, wo er hingehen würde. Dann gehe er lieber nach Genua an den Hafen. Als Maschinenschlosser und suche sich dort einen Job (pag. 659 Z. 32 ff.). Seine Schwester würde ihn auch nicht empfangen (pag. 661 Z. 25 ff.).