Danach hätten sie die Idee mit S.________ (Ortschaft) gehabt, aber er sei ja dann verhaftet worden (pag. 413 Z. 4 ff.). Im Rahmen seiner Einvernahme anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 30. März 2022 hielt der Beschuldigte 1 an seinen letzten Ausführungen fest. Er gab zusammengefasst an, der Hauptgrund, weshalb er Berufung gegen die Anordnung der Landesverweisung durch die Vorinstanz erhoben habe, sei, dass er sich in der Schweiz zu Hause fühle. Italien sei ein fremdes Land für ihn. Er sehe bessere