bei seiner Befragung am 09.12.2020 an, das sei das Beste, was ihm passieren könne. Es sei sicher besser, als hier in der Schweiz zu bleiben (pag. 95 Z. 268 f.). Er habe heute (also am 09.12.2020) nach seinem Arzttermin zur Comunita San Patriano, eine der grössten Drogenentzugskliniken Italiens, fahren wollen und die nächsten 3-4 Jahre dort bleiben wollen, damit er wieder zu sich komme, und damit er von den Drogen wegkomme (pag. 95 Z. 274 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung am 08.04.2021 hat der A.________ zur Landesverweisung ausgeführt, dass es schade wäre. Er habe seine Wurzeln hier in der Schweiz. Er spreche nur schlecht italienisch.