Die Vorinstanz sprach gegen den Beschuldigten 1 sodann eine Landesverweisung mit der Minimaldauer von 5 Jahren aus (S. 40 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 538 ff.). 19.2 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien 19.2.1 Vorbringen seitens des Beschuldigten 1 Die Vorinstanz hat die Äusserungen des Beschuldigten 1 bis zum erstinstanzlichen Urteil zutreffend wie folgt wiedergegeben (S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 537 f.): Auf Vorhalt der zu prüfenden Landesverweisung gab A.________ bei seiner Befragung am 09.12.2020 an, das sei das Beste, was ihm passieren könne.