Weitere Kündigungen in den Jahren 2020 und 2021 erfolgten aufgrund unzuverlässigem Verhalten des Beschuldigten 2. Dieser sei oft krank gewesen und ohne bzw. mit verspäteter Abmeldung nicht zur Arbeit erschienen. Schliesslich ist dem Leumundsbericht zu entnehmen, dass verschiedentlich das Verhalten des Beschuldigten 2 Interventionen der Kantonspolizei Aargau bedingte. Unter anderem wird von wiederholten verbalen Auseinandersetzungen zwischen dem Beschuldigten 2 und seiner Partnerin aufgrund ihres Alkoholkonsums berichtet. Auch ist eine Gefährdungsmeldung vom 6. August 2021 an das Familiengericht M.________ (Ortschaft) verzeichnet.