Die Arbeitgeber schrieben dem Beschuldigten 2 einen guten Charakter sowie grundsätzlich bzw. zumindest zu Beginn der Arbeitsverhältnisse gute Arbeitsleistungen zu. Sie berichteten jedoch auch einheitlich über psychische Probleme, Geldprobleme sowie Suchtprobleme. Letzteres, der Beschuldigte sei wiederholt unter Alkoholeinfluss zur Arbeit gekommen, habe schliesslich auch zu einer fristlosen Kündigung am 22. Oktober 2020 geführt. Weitere Kündigungen in den Jahren 2020 und 2021 erfolgten aufgrund unzuverlässigem Verhalten des Beschuldigten 2. Dieser sei oft krank gewesen und ohne bzw. mit verspäteter Abmeldung nicht zur Arbeit erschienen.