17. Konkrete Strafzumessung 17.1 Strafrahmen und Strafart Der Beschuldigte 2 hat sich vorliegend des Raubes schuldig gemacht. Der ordentliche Strafrahmen für Raub beträgt Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (Art. 140 Ziff. 1 StGB). 17.2 Tatkomponenten 17.2.1 Objektive Tatschwere Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Der Raub stellt ein aus einem Diebstahl und einer (qualifizierten) Nötigung zusammengesetztes Delikt dar, weshalb sich das Rechtsgut als ein doppeltes präsentiert: Zum einen (und primär) schützt Art.